Allgemeine Geschäftsbedingungen von TRIPLES Jahn Peter und LinuxCampus.net

Bei allen bei uns bestellten Produkten und Dienstleistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Alle durch den Besteller zusätzlich definierten Änderungen und Klauseln in seiner Bestellung gelten als außer Kraft gesetzt solange Sie nicht von uns zuvor schriftlich bestätigt wurden.

 

1 Zustandekommen und Inhalt des Vertrages

1.1 Allen Vertragsabschüssen mit uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zu Grunde. Sie werden vom Auftraggeber anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäfts-verbindung. Für Leasing-, Miet-, Wartungs- und Full-Service-Verträge gelten zusätzliche Sonderbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber 4 Wochen gebunden, Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande. Wir sind berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte heranzuziehen.

1.3 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.

1.4 Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung des Auftrages geeigneter Subunternehmer zu bedienen.

2 Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro ohne Verpackungs- und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2.2 Wir berechnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten zwischen Vertragsabschluss und der vereinbarten Lieferzeit sich diese Kostenfaktoren (insbesondere Material, Löhne, Energie, Fracht, Abgaben usw.) ändern, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen.

2.3 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Schulungen sind sofort nach Rechnungsstellung - in jedem Fall vor Kursbeginn - ohne Abzüge zu begleichen.

2.4 Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2.5 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertrags-verhältnissen ist ausgschlossen.

2.6 Abweichend zu § 1170 ABGB ist der Auftraggeber nur bei erheblichen Mängeln, die den Gebrauch der von uns gelieferten Sachen beträchtlich erschweren, zur Zurück-haltung seiner Leistung berechtigt.

3 Zahlungsverzug,Vermögensverschlechterung, Stundung

3.1 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, so können wir bezüglich laufender Aufträge die Weiterarbeit bis zur Vorauszahlung oder entsprechenden Sicherheitsleistung einstellen. Wird diese Vorauszahlung oder Sicher-heitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenen Gewinns in Rechnung zu stellen.

3.2 Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit 2 Raten ganz oder teilweise in Verzug ist.

3.3 Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch die Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten sowie Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verrechnen.

3.4 Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen hinfällig.

 

4 Eigentumsvorbehalt

4.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren einschließlich ersetzter Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungs- verzug sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Auftrageber zur Herausgabe verpflichtet. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

4.2 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware weder verändern, veräußern noch in irgendeiner Weise belasten. Er darf auch keinen Dritten den Besitz an den gelieferten Gegenständen überlassen. Bei Zugriffen durch Dritte hat er uns unverzüglich unter Übersendung aller ihm verfügbaren Unterlagen zu unterrichten und trägt alle Kosten, die uns bei der Ver-teidigung unserer Eigentums entstehen. Soll unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weiter veräußert werden, so ist unsere diesbezügliche vorangehende Zustimmung einzuholen und uns über unseren Wunsch auch die Forderung an den Erwerber abzutreten.

4.3 Die Geltendmachung eines Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegestands durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

5 Lieferzeit

5.1 Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom

Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Ist lndividualsoftware Vertragsgegenstand, so gilt dies insbesondere auch für die vom Auftraggeber für die Systemanalyse und Programmierung beizubringenden Unterlagen und Information.

5.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf Versandauftrag erteilt oder dem Auftraggeber die Versand-bereitschaft mitgeteilt haben.

5.3 Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftragsgebers verlängern die Lieferzeit entsprechend.

5.4 Eine entsprechende Lieferzeitverlängerung tritt auch ein bei Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen. Treten die genannten Umstände bei unseren Lieferanten ein, so führt dies ebenfalls zu einer entsprechenden Lieferzeitverlängerung.

6 Liefer- und Leistungsverzug, Unmöglichkeit

6.1 Liegt eine von uns verschuldete Liefer- oder Leistungs- verzögerung vor, hat der Auftraggeber uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstands nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nicht- erfüllung, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, höchstens aber 10 % des Werts des Auftragsteils, der nicht erfüllt wurde, zu verlangen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns vorliegt.

6.2 Im Fall der verspäteten Lieferung oder Leistung kann der Auftraggeber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung bzw. Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann, als Verzugsentschädigung fordern. Ausgeschlossen sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns vorliegt, alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers einschließlich Schadenersatzansprüchen aus entgangenem Gewinn und Folgeschäden.

6.3 Ziff. 6.1 und 6.2 gelten entsprechend im Fall einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Leistung.

 

7 Lieferung, Gefahrübergang und Entgegennahme

7.1 Wir liefern nach unserer Wahl ab Werk. Die verauslagten Kosten können wir dem Auftraggeber effektiv oder pauschal in Rechnung stellen. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers den Vertragsgegenstand gegen Transport-schäden zu versichern.

7.2 Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind zulässig.

 

8 Gewährleistung, Haftung, Nebenpflichten, Verjährung

8.1 Unsere Gewährleistung erstreckt sich nur auf neu hergestellte Sachen, Leistungen und nur auf Mängel, die die Lieferung oder Leistung infolge eines vor dem Gefahr-übergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Materialfehler oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar machen oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigen.

8.2 Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung und Behandlung, Nichtbeachtung unserer Aufstellbedingung, natürliche Abnützung, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse usw. zurückgehen, sofern sie nicht durch uns zumindest grob fahrlässig verschuldet sind.

8.3 Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung/Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen (§ 377 HGB). Die Rüge hat schriftlich und substantiiert zu erfolgen. Im Falle nicht rechtzeitiger ordnungsgemäßer Rüge gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt.

8.4 Durch vom Auftraggeber oder Dritte unsachgemäß ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instand- setzungsarbeiten und sonstige Eingriffe, die mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen, wird jede Gewährleistung von uns aufgehoben. Allfällige Gewähr-leistungsansprüche erlöschen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen einschließlich der Verpflichtung zu einer Anzahlung oder Teilzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nachkommt, die vorgeschriebene Wartung nicht durchgeführt hat oder hat durchführen lassen, Änderungen oder Reparaturen an den Liefergegenständen ohne unsere vorherige Zustimmung selbst vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen, Zubehör verwendet hat, welches nicht unseren Qualitätsbedingungen entspricht, der Aufstellungsort mit Mängeln behaftet ist, die ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Liefergegenstände behindern oder Liefergegenstände innerhalb der Gewährleistungsfrist weiterverkauft.

8.5 Wir verpflichten uns bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, nach unserer Wahl zur kostenlosen Verbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Teile. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Zur Vornahme der Verbesserung bzw. dem Ersatz hat uns der Auftraggeber die dazu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Mehrere Verbesserungen sind zulässig. Wir sind berechtigt, die Verbesserung bzw. den Ersatz von einer unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teilzahlung durch den Auftraggeber abhängig zu machen.

8.6 Ist Verbesserung oder Ersatz nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber Minderung des Preises oder Rück-gängigmachung des Vertrages verlangen. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen einschließlich Schadenersatzansprüchen (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber und Schäden an aufgezeichneten Daten usw.) und aus der Durchführung der Nachbesserung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

8.7 Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift, unsere Vorschläge, Berechnungen, Analysen usw. sollen dem Auftraggeber lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Kann durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Nebenpflichten, auch vor Vertragsabschluss, z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder Anleitung, der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen unter Ziffer 8.1 - 8.6 entsprechend. Für die Verletzung von Nebenpflichten, auch vor Vertragsabschluss (vertraglich und außervertraglich), sind wir bzw. unsere Erfüllungs‑ oder Verrichtungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zum Schadenersatz verpflichtet. Die gesetzlichen Verjährungs-vorschriften für Gewährleistungsansprüche (6 Monate) gelten entsprechend für eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung solcher Neben-, pflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9 Sonstige Bestimmungen

9.1 Die Abtretung aller oder einzelner Rechte und Pflichten aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag bedarf der vorherigern schriftlichen Zustimmung.

9.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9.3 Der Auftraggeber haftet für sämtliche Kosten, die uns bei der Verfolgung oder Durchsetzung unserer Rechtsansprüche aus dieser Geschäftsbeziehung erwachsen. Davon umfasst sind die Kosten für Mahnschreiben oder anwaltliches Einschreiten. Im Falle gerichtlicher Durchsetzung unserer Ansprüche ist der Auftraggeber insbesondere verpflichtet, die vorprozessualen Kosten zu ersetzen.

9.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt.

 

 10 Bedingungen für Maschinenreparaturen

10.1 Sofern keine Vereinbarung über technischen Service (Full-Service) besteht, werden Arbeits- und Wegzeiten, Fahrtkosten und Spesen sowie die eingebauten Ersatzteile berechnet. Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde abgerechnet. Kostenvoranschläge sind für uns nur schriftlich, nur für die angeführten Arbeiten und in ihrer Höhe nur annähernd verbindlich.

10.2 Beanstandungen sind innerhalb 8 Tagen nach der Reparatur schriftlich vorzubringen

 

 11 Schulungen - Anmeldung, Stornierung

 11.1 Sie erhalten von uns eine Auftragsbestätigung mit der Bestellnummer der Veranstaltung, Veranstaltungsort, Termin, Veranstaltungszeiten und dem von Ihnen genannten Kursteilnehmer. Bei ungenügender Anzahl bestätigter Anmeldungen behalten wir uns vor, den Kurs bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Beachten Sie das bitte bei Buchungen von Hotels, Zug- oder Flugreisen.

11.2 Stornierungen müssen in schriftlicher bzw. elektronischer Form an uns übermittelt werden. Geht eine Stornierung bis 3 Wochen vor Kursbeginn ein, erheben wir keine Gebühren. Geht die Stornierung bis 14 Tage vor Kursbeginn ein, verrechnen wir eine Stornogebühr von 50 % der Kurskosten. Geht die Stornierung danach bei uns ein, beträgt die Stornogebühr 100 % der Kursgebühren.

11.3 Im Falle einer Kursabsage seitens TripleS Jahn Peter und LinuxCampus in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall, Krankheit des Kursleiters udgl.) beschränkt sich die Haftung für bereits angereiste Kursteilnehmer auf eine einmalige Unkostenentschädigung in der pauschalierten Höhe von EUR 50 pro Person. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen.

Stand: 1. Jänner 2024

 

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